Behandlungsliege

Patienteninfo

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Verordnung:

Für physiotherapeutische Behandlungen benötigen sie ein Verordnung vom Haus – oder Facharzt. Um Anspruch auf Kostenrückerstattung zu haben, müssen Sie diese vor der ersten Therapie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen.

Ich bin Wahltherapeutin, das heißt am Ende der Therapie bekommen Sie eine Rechnung von mir. Diese müssen Sie erst bezahlen (mit Erlagschein oder bar) danach können sie sich die Kosten rückerstatten lassen.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Gerne informiere ich Sie über die Höhe meiner Tarife.

Haben Sie eine private Versicherung, welche die Rückerstattung für Physiotherapie beinhaltet, brauchen Sie auch eine Verordnung. Die Versicherung muss vor der ersten Therapie informiert werden.

Termine:

Bitte rufen Sie mich an um einen Ersttermin auszumachen. Danach planen wir je nach Beschwerdebild den weiteren Therapieverlauf.

Bringen Sie bitte zur ersten Therapie folgendes mit:

  • Bequeme Kleidung
  • ein großes Handtuch (für die Therapieliege)
  • vorhandene Befunde, z.B. Röntgen, MRT, OP-Berichte,...usw.
  • Bewilligten Verordnungsschein

Ich bitte sie bei Verhinderung oder Erkrankung, frühzeitig den Termin abzusagen (Mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin). Damit ich den Termin weitergeben kann und wartende Patienten die Chance auf einen Termin haben. Ich bitte des weiteren um Verständnis, dass ich nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.